Was erwartet Sie?
Werbung sorgt für Wettbewerb, doch im Gesundheitswesen gelten besonders strenge Spielregeln. Von der irreführenden Werbung über Preisangaben bis hin zum Heilmittelwerbegesetz (HWG) – wer die rechtlichen Grenzen nicht kennt, riskiert teure Abmahnungen. In unserer Live-Online-Seminarreihe erhalten Sie kompakte, praxisorientierte Updates zu den zentralen Themenfeldern des Apothekenmarketings, damit Sie Ihre Angebote rechtssicher und erfolgreich präsentieren können.
Die Reihe umfasst vier eigenständige Live-Webinare, die akkreditiert sind und auch aufgezeichnet werden. Die Teilnahme an den Live-Terminen sowie das Nachholen per Aufzeichnung sind jeweils akkreditiert.
Die Inhalte sind bis zum 15.12.2026 buchbar und verfügbar bis zum 31.12.2026.
Themen und Termine
In vier praxisbezogenen Live-Terminen referiert unsere Expertin Christiane Köber zu den folgenden Themen:
23.09.2026 – Überblick über die wichtigsten Spielregeln
Werbung sorgt für Wettbewerb, Wettbewerbsrecht für einen fairen Wettbewerb. Das Webinar verschafft Ihnen einen Überblick über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das für den Gesundheitsbereich geltende Heilmittelwerbegesetz. Es enthält zum Beispiel Vorschriften zur Ausgestaltung der Pflichtangaben. Je mehr Produkte, desto mehr Regeln: Für Arzneimittel und Lebensmittel gelten spezifische Regeln. Die wichtigsten werden im Webinar vorgestellt. Hinzu kommen die berufsspezifischen Vorschriften, die etwa regeln, was in Apotheken verkauft werden darf. Und schließlich geht es um die Frage: Was tun bei Wettbewerbsverstößen anderer, wie reagiert man auf eine Abmahnung?
15.10.2026 – Wann ist eine Werbung irreführend?
Zu den Schwerpunktthemen in Rechtsverfolgung und Rechtsprechung gehört die irreführende Werbung. Kurz gesagt: Werbung muss wahr sein. Aber wer entscheidet, was „wahr“ ist und wie Werbung vom Verbraucher aufgefasst wird? Wer wesentliche Informationen verschweigt, handelt ebenfalls irreführend. Aber welche Informationen sind wesentlich? Auch die Werbung mit Selbstverständlichem kann problematisch werden. Und wo liegt der Unterschied zwischen „Lüge“ und nur unvollständiger Werbung? Anhand zahlreicher Beispiele aus dem Apothekenbereich erfahren Sie, wie Sie irreführende Apothekenbezeichnungen, Angebote etc. vermeiden können.
09.11.2026 – Sonderangebote? Streichpreise? Was bei Preiswerbung zu beachten ist
Preiswerbung spielt im nicht preisgebundenen Apothekensortiment eine große Rolle. Apotheken müssen in diesem Bereich gegen den Einzelhandel oder Drogeriemarktketten bestehen. Wie kann man die Preiswürdigkeit des eigenen Sortimentes richtig hervorheben? Das Webinar zeigt Möglichkeiten auf, wie man mit Sonderangeboten, Vergleichspreisen und Aktionsangeboten werben kann und was man besser vermeiden sollte. Die wichtigsten Vorschriften werden praxisnah dargestellt: Die Preisangabenverordnung enthält zahlreiche Regeln zur Werbung mit Preisen, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet eine irreführende Werbung. Insbesondere werden die komplexen Regelungen zum sogenannten Referenzpreis, der seit einigen Jahren zwingend bei Werbung mit Preisermäßigungen angegeben werden muss, praxisnah erläutert.
23.11.2026 – Gutscheine, Geschenke und Rabatte
Geschenke erhalten die Freundschaft. In Apotheken gilt dieser Grundsatz nur begrenzt. Der Gesetzgeber hat die Bewerbung und Abgabe von Zuwendungen strikt auf wenige Ausnahmen beschränkt, und das sowohl bei Verbrauchern als auch bei Fachkreisen. Dreh- und Angelpunkt ist die komplexe Vorschrift des Zuwendungsverbotes in § 7 Heilmittelwerbegesetz. Darf man dem Kunden ein Päckchen Papiertücher geben? Die Parkgebühren oder das Busticket erstatten? Darf man als Apothekerin die vom pharmazeutischen Hersteller bei Abnahme einer bestimmten Warenmenge versprochene Süßigkeitenbox annehmen? Auf welche Produkte darf man Rabatte gewähren? In diesem Webinar werden die apothekentypischen Fallgruppen dargestellt und die Möglichkeiten und Grenzen von Zuwendungen aller Art erläutert.
Organisatorisches
Moderation: Dr. Gundula Klaiber, Justiziarin, Deutscher Apotheker Verlag
Termine: 26.09., 15.10., 09.11. und 23.11.2026
Uhrzeit: jeweils 19:00 bis 20:00 Uhr (45 min Vortrag und 15 min für Fragen)
Referent: Christiane Köber
Kosten: Gesamtpaket (4 Webinare) für 198,-€
Akkreditierung: Die Veranstaltung wird zur Akkreditierung eingereicht
Unsere Referentin Christiane Köber ist Rechtsanwältin bei DANCKELMANN UND KERST in Frankfurt am Main und spezialisiert auf gewerblichen Rechtsschutz. Sie berät und vertritt Verbände, Kammern und Unternehmen im Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht, insbesondere mit Bezügen zum Apotheken-, Arzneimittel, Medizinprodukte und Lebensmittelrecht. Zuvor war sie über viele Jahre in der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale e. V., wo sie den Bereich „Gesundheit” aufbaute und den jährlichen Gesundheitsrechtstag veranstaltete. Sie ist Referentin und Autorin zahlreicher Publikationen, u. a. mit Kommentaren zum Arzneimittelgesetz und Heilmittelwerbegesetz.


Sie haben noch keinen Zugang?
Hinweis: Alle vier Termine (siehe unter Themen und Termine) sind im Komplettpaket enthalten.
Bitte beachten: Nach der Bestellung werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, auf der Sie die Infos zur Anmeldung zu den Webinaren finden. Bitte lesen Sie die Seite aufmerksam durch. Die Aufzeichnung ist einen Tag nach dem jeweiligen Webinar verfügbar.
Akkreditierung, Lernerfolgskontrolle und Zertifikat
Kriterien für die Zertifikatsvergabe bei Live-Webinaren
Die Bundesapothekerkammer fordert, dass in Webinaren mindestens einmal innerhalb von 45 Minuten überprüft wird, ob die Teilnehmenden dem Vortrag folgen. Dazu werden Kurzumfragen eingesetzt, die als Nachweis der aktiven Teilnahme beantwortet werden müssen. Die Korrektheit der Antwort hat keinen Einfluss auf die Zertifikatsvergabe.
Akkreditierung der Live-Teilnahme
Jedes Webinar wird mit 1 Punkt für die Live-Teilnahme bei der Bundesapothekerkammer eingereicht.
Akkreditierung der Lernerfolgskontrolle
Nach jedem Webinar können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Lernerfolgskontrolle einen zusätzlichen Akkreditierungspunkt erhalten. Die Lernerfolgskontrolle kann auch nach dem Ansehen der Aufzeichnung absolviert werden.
Zertifikat
Sie erhalten ein Zertifikat für die Live-Teilnahme, sowie ein separates Zertifikat für die bestandene Lernerfolgskontrolle mit einem zusätzlichen Punkt; beide Zertifikate werden wenige Tage nach dem Webinar bzw. nach Bestehen der LEK bereitgestellt.
