Pflichtschulung Stellen/Verblistern

Arzneimittel werden zunehmend auf Grundlage des individuellen Bedarfs der Patienten neu verblistert. Stellen und Verblistern von Medikamenten spart Zeit und vermeidet Medikationsfehler. In § 34 der ApBetrO wird das Procedere geregelt und schreibt gleichzeitig eine Schulung des Personals vor. Lernen Sie die Grundlagen, Möglichkeiten und Anforderungen kennen in der Online-Schulung kennen.

Wichtige Änderung: Nach dem Absolvieren der letzten Einheit dieser Pflichtschulung erhalten Sie automatisch eine Teilnahmebestätigung, die Sie hier auf der Übersichtsseite der Pflichtschulung für die Dokumentation herunterladen können.

NEU: Nach dem Durchschauen der Pflichtschulung haben Sie ab dem 01.01.2026 zusätzlich die Möglichkeit eine freiwillige Lernerfolgskontrolle (LEK) zu absolvieren, um damit einen Fortbildungspunkt der BAK zu erlangen. Zur LEK kommen Sie nach dem Durchschauen direkt hier über die Übersichtsseite der Pflichtschulung.