
In jeder Apotheke finden sich Computer, Wasserkocher oder Lösungsmittel – und sie alle können in Brand geraten! Die seit Mai 2018 geltende Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 schreibt auch für Apotheken die Benennung von Brandschutzhelfern und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter vor. Erlernen Sie in der Online-Schulung die Grundlagen des Brandschutzes, Brandgefahren und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Sie haben noch nie einen Feuerlöscher bedient? Zeigen wir Ihnen genauso wie einen vorbeugenden Brandschutz.
Wichtige Änderung: Nach dem Absolvieren der letzten Einheit dieser Pflichtschulung erhalten Sie automatisch eine Teilnahmebestätigung, die Sie hier auf der Übersichtsseite der Pflichtschulung für die Dokumentation herunterladen können.
NEU: Nach dem Durchschauen der Pflichtschulung haben Sie ab dem 01.01.2026 zusätzlich die Möglichkeit eine freiwillige Lernerfolgskontrolle (LEK) zu absolvieren, um damit einen Fortbildungspunkt der BAK zu erlangen. Zur LEK kommen Sie nach dem Durchschauen direkt hier über die Übersichtsseite der Pflichtschulung.