Im Juni 2024 wurde die Verordnung über Künstliche Intelligenz der Europäischen Union (KI-VO oder AI-Act) verabschiedet. Sie regelt den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) und wird nun schrittweise bis 2026 umgesetzt. Artikel 4 KI-VO ist bereits im Februar 2025 in Kraft getreten und nimmt auch Apotheken in die Pflicht. Mitarbeitende müssen geschult werden, um ihnen die nötigen Kompetenzen im Umgang mit KI-Anwendungen zu vermitteln. Von digitalen Assistenzen in der Kundenkommunikation bis hin zur individuellen Gesundheitsberatung – längst ist KI im Apothekenalltag angekommen.
Die Fortbildung “KI-Kompetenz im Apothekenalltag” schult pharmazeutisches und nichtpharmazeutisches Personal gemäß Artikel 4 KI-VO und vermittelt
- Grundlagen zu KI-Systemen, deren Funktionsweise und Risiken,
- die rechtlichen Anforderungen wie DSGVO und Risikoklassifizierung sowie
- das sichere und verantwortungsvolle Anwenden von KI anhand konkreter Praxisbeispiele aus der Offizin.
Ziel ist es, Mitarbeitende zu befähigen, Chancen zu erkennen, Risiken zu bewerten und KI im Sinne von Transparenz, Sicherheit und Patientenschutz kompetent zu nutzen.
Organisatorisches
Termin: 19.05.2025 um 20:00 bis 21:00 Uhr
Referent: Marc Kriesten
Kosten: 49 Euro
Marc Kriesten ist Apotheker, Unternehmer und Health-Tech-Enthusiast aus Dinslaken. Er leitet zwei Apotheken und treibt als Referent, Autor und Digitalisierungsstratege den Wandel im Gesundheitswesen voran. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Apotheken. Als Leiter des Digitalisierungsausschusses der Apothekerkammer Nordrhein und Mitglied im ABDA Digital Hub bringt er Innovationen in die Offizin – für eine moderne, patientennahe Versorgung.
Das 60-minütige Webinar wird aufgezeichnet und steht Ihnen bis zum 19.05.2026 zur Verfügung. Die Akkreditierung der Fortbildung ist bei der BAK beantragt.

Akkreditierung, Lernerfolgskontrolle und Zertifikat
Für Ihre Teilnahme am Webinar erhalten Sie einen Akkreditierungspunkt. Die Qualitätskriterien der Bundesapothekerkammer für Fortbildungen setzen voraus, dass Webinare so durchgeführt werden, dass mind. einmal innerhalb von 45 Minuten überprüft wird, ob die Teilnehmer dem Vortrag folgen.
Um dies sicherzustellen, werden Kurzumfragen durchgeführt, die als Nachweis für die aktive Teilnahme beantwortet werden müssen. Ein korrektes Beantworten der Frage hat keinen Einfluss auf das Zertifikat.
Im Nachgang zum Webinar können Sie durch unsere Lernerfolgskontrolle einen zusätzlichen Fortbildungspunkt der Kategorie 3 „Live-Vortrag einschließlich Diskussion“ erhalten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie Ihr Zertifikat wenige Tage nach dem Webinar. Sie finden dieses in Ihrem Account der Akademie.
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Pflichtschulungen
Auf der sicheren Seite
Mit diesen Pflichtschulungen erfüllen Sie optimal Ihre Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter in der Apotheke. Die Pflichtschulungen gibt es Online oder auch in Print-Form.